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Neuregelungen der Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein- Westfalen

Die Beihilfenverordnung Nordrhein-Westfalen (BVO NRW) ist mit Wirkung vom 01.01.2015 geändert worden. Verschiedene Änderungen sind eingetreten:

Neue Belastungsgrenze: für ärztlich verordnete nicht verschreibungspflichtige und nicht beihilfefähige Arzneimittel.

Erhöhung des beihilferechtlichen Höchstbetrages für zahntechnische Leistungen: Für zahntechnische Leistungen bei der Versorgung mit Zahnersatz, Zahnkronen und Suprakonstruktionen ist der Höchstbetrag von 60% um 10 auf 70% erhöht worden.

Pflegebedingte Leistungen: Durch das Pflegestärkungsgesetz 1 sind zwingend notwendige Regelungen auf das Beihilferecht NRW übertragen worden. Dabei sind beihilfefähige Beträge, analog den Regelungen des SGB XI, erhöht worden.

Weitere Infos entnehmen Sie bitte dem beigefügten Dokument.

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