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Landtag verabschiedet Besoldungsgesetz

In 2. Lesung verabschiedete am 05.11.2014 der Landtag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und Grünen gegen die Stimmen der Fraktionen von FDP und Piraten und bei Enthaltung der CDU-Fraktion das (neue) Gesetz zur Änderung des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2013/2014. Das Gesetz hat folgenden Inhalt:

Bis zur Besoldungsgruppe A 10 erfolgt wie bisher die zeit-und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses aus dem Jahr 2013 (Tarifvertrag der Länder).

In den Besoldungsgruppen A 11 und A 12 bleibt es bei der Erhöhung ab dem 01.01.2013 und ab dem 01.01.2014 um jeweils 1 %. Daneben erfolgt ab dem 01.05.2013 eine weitere Erhöhung um 0,3 % und zusätzlich monatlich 30,--€. Ab dem 01.05.2014 gibt es eine weitere Erhöhung um 0,3 % und zusätzlich monatlich 40,--€.

In den Besoldungsgruppen A 13 und höher erfolgt ab September 2013 eine Erhöhung um 1,3 % und zusätzlich monatlich 30,--€. Ab dem 01.09.2014 gibt es eine weitere Erhöhung um 1,3 % und zusätzlich monatlich 40,--€.

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