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Die Ergebnisse der Gespräche zwischen Gewerkschaften und Landesregierung sind mittlerweile in einen konkreten Gesetzentwurf gefasst worden.
Der Gesetzentwurf kann nachgelesen werden unter
Entwurf Besoldungserhöhung
Gegenüber unserer Beamten-Info 7/2014 ergibt sich aus dem Gesetzentwurf eine weitere Verbesserung für die Besoldungsgruppen A 11 und A 12. Entgegen unserer bisherigen Darstellung gibt es in den Besoldungsgruppen A 11 und A 12 keine Verrechnung der Erhöhungen mit der bereits für die Monate Januar bis April ausgezahlten 1 %igen Erhöhung.
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