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Ein Jahr Nullrunden in NRW – Bundesverwaltungsgericht hält Nullrunden für verfassungswidrig!

Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung von Dezember 2013 der Landesregierung einen weiteren Dämpfer verpasst: Danach ist es verfassungswidrig, nur bei den unteren Beamtengruppen die Besoldung an die Tariferhöhung anzupassen, den mittleren und oberen Besoldungsgruppen wie Polizisten, Lehrern und Richtern diese aber zu verweigern. Der Abstand zwischen den Besoldungsgruppen dürfe durch ungleiche Besoldungsanpassungen nicht eingeebnet werden. Insbesondere die Absicht, die öffentlichen Haushalte zu konsolidieren, rechtfertige keine Benachteiligung einzelner Besoldungsgruppen (Urteil vom 12.12.2013, Az.: 2 C 49.11). In einer weiteren Entscheidung vom Februar 2014 hat das Gericht betont, dass die Besoldung der Beamten und Richter entsprechend der Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst anzupassen ist (Urteil vom 27.2.2014, Az.: 2 C 1.13).

Die Vorsitzenden des DBB NRW, Meinolf Guntermann, des DRB NRW, Reiner Lindemann, und der Verwaltungsrichtervereinigung NRW, Dr. Carsten Günther, fordern Landesregierung und Landtag daher auf, die Besoldung für alle Beamten und Richter umgehend entsprechend dem Tarifabschluss um 5,6 Prozent anzuheben, bevor sie hierzu vom Verfassungsgerichtshof in Münster verurteilt werden: „Ein anständiger Umgang mit den Staatsdienern und der Respekt vor dem Recht gebieten dies!“, erklärten sie.

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