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Widerspruch gegen Verfassungsbruch

Mit der Verabschiedung des Gesetzes wird nun die juristische Auseinandersetzung beginnen. Beamtenbund NRW, Richterbund NRW und die Verwaltungsrichtervereinigung NRW haben beschlossen, ihre Bemühungen und Aktionen zu koordinieren und juristische Schritte gemeinsam vorzubereiten. Einen ersten Erfolg konnten die 3 Verbände insoweit verzeichnen, als das Gesetz vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen überprüft werden wird. Wir begrüßen ausdrücklich, dass sich die Landtagsfraktionen der CDU und der FDP sowie einzelne Abgeordnete der Piraten entschlossen haben, das Gesetz dort anzufechten. Dieses Verfahren, das nur den Abgeordneten des Landtags offen steht, kann zu einer zügigen Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes führen.

Daneben ist es zwingend erforderlich, dass jeder zur Wahrung seiner individuellen Besoldungsansprüche Widerspruch gemäß § 104 Abs. 1 Satz 2 LBG NRW gegen die Besoldung erhebt. Auch wenn das Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof erfolgreich ist, muss jeder auch persönlich Widerspruch erheben. Die Frist hierfür ist der 31. Dezember 2013. Der Widerspruch muss ggf. jedes Jahr wiederholt werden.

Um Sie hierbei zu unterstützen, bereiten die unterzeichnenden Verbände gegenwärtig einen Musterwiderspruch vor, der allen Mitgliedern im September 2013 zur Verfügung gestellt wird. Zum Auftakt unserer Aktion „Widerspruch gegen Verfassungsbruch“ ist geplant, der Ministerpräsidentin Mitte September 2013 einen symbolischen Widerspruch zu übergeben. Sodann sind die individuellen Widersprüche an das LBV zu richten.

Parallel arbeiten die Verbände an einer Klageschrift, die für diejenigen zur Verfügung gestellt wird, die ohne Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts das Klageverfahren durchführen wollen. Wir würden es begrüßen, wenn möglichst viele von Ihnen hiervon Gebrauch machen gegebenenfalls unter Inanspruchnahme Ihrer privaten Rechtsschutzversicherung.

Der Finanzminister hat – wohl auch im eigenen Kosteninteresse – signalisiert, dass er bereit ist, Musterverfahren zu akzeptieren und die übrigen Antragsverfahren zum Ruhen zu bringen. Hierzu befinden wir uns im Gespräch mit dem Finanzminister. Ein erstes Gespräch mit dem DBB NRW hat bereits am 16.07.2013 hinsichtlich der Verfahrensregelung stattgefunden. Über das abschließende Ergebnis werden wir Sie selbstverständlich informieren.

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