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Nullrunde für Beamte – das Gesetzgebungsverfahren beginnt!

Das Gesetzgebungsverfahren zum Regierungsentwurf, das Tarifergebnis anstatt inhalts- und zeitgleich zu übertragen, nun zu staffeln und dabei vielen Beschäftigten nicht einmal den Inflationsausgleich zu gewähren, ist noch nicht abgeschlossen.

Am 15. Mai geht in Düsseldorf der Gesetzesentwurf zur Besoldung der Beamtinnen und Beamten in NRW in die erste Lesung in den Landtag. Dort wird eine grundsätzliche Debatte über das Gesetzesvorhaben geführt. Sie endet mit der Überweisung des Entwurfs an den zuständigen Fachausschuss zur federführenden Bearbeitung. Danach erfolgt eine zweite Vorlage zur Plenarsitzung, bei der auf Grundlage des Ausschussberichts erneut beraten wird. Auch dabei könnten noch Änderungsvorschläge gemacht und beschlossen werden. In dieser zweiten Lesung wird nach der Abstimmung über eventuelle Änderungsanträge die Schlussabstimmung über das ganze Gesetz durchgeführt. Aber auch eine dritte Lesung kann von den Abgeordneten beantragt werden, falls Uneinigkeit bzw. noch weiterer Beratungsbedarf besteht.

Das bedeutet:

Wir müssen unsere berechtigten Interessen weiterhin sichtbar und lautstark gegenüber der Landesregierung deutlich machen. Wir dürfen es nicht zulassen, dass aus dem Wortbruch das „letzte Wort“ wird.

Darum rufen wir Euch Alle am 15. Mai – Tag der 1. Lesung - zur geplanten Protestveranstaltung der Gewerkschaften in Düsseldorf auf!

Weitere Informationen zur geplanten Protestveranstaltung am 15. Mai 2013 in Düsseldorf werden in Kürze folgen!

PDF-Datei: bitte hier klicken >>