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Information des Deutschen Beamtenbundes Nordrhein-Westfalen

Konkretisierungen zum krankheitsbedingt nicht genommenen Urlaub

Künftig erfolgt die Berücksichtigung des Abgeltungsanspruchs von Amts wegen. Bei Betroffenen, die bereits in den Ruhestand getreten sind, erfolgt eine Abgeltung nur auf Antrag. Das gilt auch, soweit sie bereits einen ablehnenden Bescheid erhalten haben, die Abgeltungsansprüche aber noch nicht verjährt sind.

Wer betroffen und was zu beachten ist, können Sie dem beigefügten PDF-Dokument entnehmen.

PDF-Datei: bitte hier klicken >>