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Erholungsurlaub für Beamte

Mit dem Beamten-Info 8/2012 haben wir bereits darüber informiert, dass der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 03.05.2912 – Az.: C-337/10 – die Abgeltung von Urlaub im Falle eines hessischen Feuerwehrbeamten positiv entschieden hat. Die Richtlinie 2003/88/EG gilt auch für Beamte, denen der Mindesurlaub von 20 Tagen in einer 5-Tage-Woche finanziell auszugleichen ist, wenn sie wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden.

Lesen Sie hier mehr über die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes NRW.

30 Tage Urlaub für 2011 und 2012 auch für jüngere Beamte:

Wie der DBB NRW im August 2012 mitteilte, hat Innenminister Ralf Jäger dem DBB Landesbund zugesagt, im Wege des Gleichklangs die Regelung für den Tarifbereich als Konsequenz aus dem BAG-Urteil vom 20.03.2012 auf den Beamtenbereich zu übertragen. Die Mitgliederversammlung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hatte beschlossen, den Beschäftigten für die Jahre 2011 und 2012 einen übertariflichen Urlaubsanspruch von 30 Tagen (berechnet auf eine 5-Tage-Woche) unabhängig vom Lebensalter einzuräumen. In Kürze ist eine entsprechende Regelung durch einen offiziellen Voraberlass oder durch die Änderung der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW auch für die Beamtinnen und Beamten zu erwarten.

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