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Europäischer Gerichtshof: Finanzieller Ausgleich von Erholungsurlaub auch für Beamte

Es existiert eine umfangreiche Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts zum finanziellen Ausgleich von Erholungsurlaub bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, der aus gesundheitlichen Gründen vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht genommen werden konnte.

Weder das Beamtenrecht des Bundes noch das Beamtenrecht der Bundesländer kennt eine Rechtsgrundlage für einen entsprechenden finanziellen Ausgleich des Erholungsurlaubs, den Beamtinnen und Beamte aus Krankheitsgründen vor Eintritt  in den Ruhestand nicht nehmen können. Entsprechende Verfahren wurden von den deutschen Verwaltungsgerichten sehr unterschiedlich entschieden. Eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hierzu gibt es noch  nicht.

Nunmehr gibt es eine eindeutige und gleichstellende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 03.05.2012 (Az.: C-337/10).

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