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Das vom Landtag beschlossene neue LPVG ist im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 16 vom 15.07.2011 (Seite 335 ff.) veröffentlicht worden.
Damit gelten ab sofort alle gesetzlichen Änderungen mit Ausnahme
der Vorschriften zur Vorstandsbildung und zu Freistellungen.
Letzt genannte gelten erst nach einer Neuwahl des Personalrates.
Die komba gewerkschaft begrüßt die Neufassung des Gesetzes, da
nahezu alle gewerkschaftlichen Forderungen erfüllt wurden.
Ab sofort haben Personalräte somit deutlich erweiterte
Informationsansprüche. Ab sofort gelten wieder die „alten“ und
teilweise erweiterten Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und
Anhörungsrechte.
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