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Neue Rechtsschutzordnung der komba gewerkschaft

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Aufgrund der Änderung der Rahmenrechtsschutzordnung des dbb ist eine Änderung der komba Rechtsschutzordnung, die noch aus dem Jahre 1999 herrührt, notwendig geworden. Der Landesvorstand hat deshalb in seiner Sitzung am 09.10.2009 eine den Anforderungen der dbb Rahmenrechtsschutzordnung angepasste Rechtsschutzordnung der komba gewerkschaft nrw beschlossen, die zum 01.11.2009 in Kraft getreten ist.

Die neue Rechtsschutzordnung enthält klare Regelungen, nach welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang Rechtsschutz gewährt wird. Dazu gehört auch der Bereich, in dem wir keinen Rechtsschutz gewähren können. Insofern entsteht nun Klarheit für den Einzelnen, wann der Rechtsschutz der komba gewerkschaft zum Tragen kommt.

In der Rechtsschutzordnung ist wiederum hervorgehoben worden, dass Rechtsschutz grundsätzlich nur gewährt werden kann, wenn zum Zeitpunkt der Entstehung des Rechtsschutzfalles die Mitgliedschaft des Mitgliedes seit 6 Monaten besteht.

Anders als eine normale Rechtsschutzversicherung umfasst der Rechtsschutz der komba gewerkschaft auch Verfahren, in denen der Vorwurf einer vorsätzlich begangenen Straftat/Ordnungswidrigkeit Gegenstand ist. In diesem Fall kann das Mitglied zur Tragung der Verfahrenskosten sowie einer Sachaufwands- und Personalkostenpauschale des Dienstleistungszentrums in Höhe von derzeit 400 € herangezogen werden. Dies kann im Falle einer rechtkräftigen Verurteilung in Betracht kommen. Eine Entscheidung hierüber trifft die Rechtsabteilung der komba gewerkschaft. Vorangegangen ist dann in der Regel eine entsprechende Zahlungsaufforderung durch das Dienstleistungszentrum.

Sollte das Mitglied innerhalb von 3 Monaten nach rechtskräftiger Entscheidung des Gerichts aus der komba gewerkschaft austreten, können die Kosten des Rechtsschutzes vom Mitglied zurückgefordert werden.

Wichtig in dem Zusammenhang sind auch die Regelungen zum Verfahren bei der Rechtsschutzgewährung. Dabei wird klargestellt, dass Rechtsschutz nur auf schriftlichen Antrag gewährt wird. Dem Antrag ist eine eingehende Darstellung des Sachverhalts sowie die einschlägigen Unterlagen beizufügen. Die Unterlagen sind dabei so rechtzeitig einzureichen, dass die laufenden Fristen beachtet werden können und eine Prüfung der Erfolgsaussichten durch die Rechtsabteilung der komba gewerkschaft in ausreichendem Maße erfolgen kann.

Wie bisher, wird Rechtsschutz seitens der komba gewerkschaft nur dann gewährt, wenn die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.

Die komba gewerkschaft entscheidet, wie die Rechtsvertretung des Mitglieds erfolgt. Dabei bedient sich die komba gewerkschaft beim Verfahrensrechtsschutz grundsätzlich des dbb Dienstleistungszentrums West in Bonn. Eine Vertretung durch niedergelassene Rechtsanwälte erfolgt in der Regel nicht. Die komba gewerkschaft ist auch nicht an vorherige Rechtsschutzzusagen der Orts- oder Kreisverbände gebunden. Von daher raten wir Ihnen dringend davon ab, Mitglieder im Rahmen von Rechtsschutz ohne vorherige Abstimmung mit der Rechtsabteilung der komba gewerkschaft nrw zu niedergelassenen Rechtsanwälten zu schicken, damit von dort die Rechtsvertretung erfolgt. Derartige Kosten werden von der komba gewerkschaft nicht getragen.

Wie gewohnt, wird die Rechtsberatung durch die Rechtsabteilung der komba gewerkschaft in Köln durchgeführt.

In der neuen Rechtsschutzordnung sind auch die Regelungen zum Entzug des Rechtsschutzes neu und klarer gefasst worden.

Nach alledem bleibt es bei dem bewährten Rechtsschutz der komba gewerkschaft. Ein Exemplar der neuen Rechtsschutzordnung ist im Anhang als PDF-Dokument beigefügt.

PDF-Datei: bitte hier klicken >>