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DBB UND VER.DI APPELLIEREN AN LANDESPARLAMENTE: SCHULDENABBAU DURCH GRUNDSATZGESETZGEBUNG REGELN

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dbb beamtenbund und tarifunion und ver.di haben die Landesparlamente aufgefordert, für den geplanten Schuldenabbau Regelungen per Grundsatzgesetzgebung zu treffen. Mit Blick auf die in den kommenden Wochen anstehenden Beratungen und Beschlüsse von Bundestag und Bundesrat zur Umsetzung der Föderalismusreform II warnten die Bundesvorsitzenden Peter Heesen (dbb) und Frank Bsirske (ver.di) in einem gemeinsamen Schreiben an alle Landtagspräsidenten vor einer verfassungsrechtlichen Detailregelung.

Maßnahmen zu Schuldenabbau und Schuldenbegrenzung seien notwendig und richtig, betonten die Chefs der Gewerkschaftsorganisationen. Wir sehen aber mit großer Sorge, dass die als künftiges Verfassungsrecht vorgesehenen Detailregelungen der Politik, insbesondere den Länderparlamenten, notwendige politische Gestaltungsspielräume zur Sicherung einer guten Zukunft der Menschen nehmen wird. Faktisch werde den Ländern damit jede Möglichkeit genommen, auf politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Herausforderungen zu reagieren. Sollte eine spätere Korrektur der Regelungen notwendig werden, wäre diese in der Gesetzgebung vergleichsweise einfach, nicht aber beim Grundgesetz, denn dafür werde stets eine Zwei-Drittel-Mehrheit in zwei Parlamentskammern benötigt. Eine Revision des vorliegenden Gesetzentwurfs wäre deshalb die sauberste Lösung, so Heesen und Bsirske. Dies würde zugleich verhindern, dass die Axt an die Wurzel des Föderalismus gelegt wird, was mit der beabsichtigten Verfassungsänderung faktisch geschieht.

Eine am Vortag bekannt gewordene Umfrage hatte ergeben, dass auch eine große Mehrheit der Bundesbürger eine Schuldenbremse im Grundgesetz ablehnt. Nicht einmal jeder Dritte hält den Plan der großen Koalition, eine solche Begrenzung einzuführen, für richtig, berichtete die Nachrichtenagentur dpa unter Berufung auf die noch nicht veröffentlichte Umfrage des Meinungsforschungsinstituts forsa. Eine nicht in der Verfassung, sondern per Gesetz festgelegte Begrenzung der Schulden würden hingegen 63 Prozent der Bundesbürger akzeptieren. Auch eine starre Schuldengrenze stieß auf weitreichende Ablehnung. 58 Prozent der Befragten befürchteten, dass der Staat dann seine Aufgaben nicht mehr finanzieren kann.