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beamte-spezial 4/2009
Neues Beamtenrecht ab dem 1. April 2009

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Durch die Föderalismusreform wurden ab dem 1.9.2006 die Gesetzgebungskompetenzen zwischen dem Bund und den Ländern im Dienstrecht neu verteilt. Der Bund hat jetzt nur noch die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit zur Regelung der Statusrechte und Statuspflichten der Beamten der Länder und Gemeinden. Die Länder haben jetzt die Gesetzgebungskompetenz für Besoldung, Versorgung und Laufbahnrecht. Als Konsequenz dieser Änderungen sind einige Gesetze schon verabschiedet bzw. kurz vor dem Abschluss.

1. Beamtenstatusgesetz

Das Beamtenstatusgesetz des Bundes ist bereits verabschiedet und gilt ab dem 1.4.2009 unmittelbar für die Beamten der Länder und der Kommunen. Das Beamtenstatusgesetz ersetzt im Wesentlichen das bisherige Beamtenrechtsrahmengesetz und enthält Regelungen zur Begründung und Beendigung von Beamtenverhältnissen sowie zu Abordnungen, Versetzungen und Zuweisungen. Daneben enthält das Gesetz Ausführungen zu wesentlichen Pflichten und Rechten von Beamtinnen und Beamten. Wichtiger Punkt des Gesetzes ist der Wegfall der beamtenrechtlichen „Anstellung“ und des Mindestalters für die Ernennung zur Beamtin/zum Beamten auf Lebenszeit.
Ab dem 1.4.2009 werden somit auch vorhandene Beamtinnen und Beamte auf Probe unabhängig von ihrem Lebensalter zur Beamtin/zum Beamten auf Lebenszeit ernannt, sobald sie die laufbahnrechtlich vorgeschriebene Probezeit absolviert haben.

2. Landesbeamtengesetz

Eine Neufassung des Landesbeamtengesetzes wird voraussichtlich in zweiter Lesung am 1.4.2009 im Landtag verabschiedet. Das Gesetz enthält die folgenden Eckpunkte: • Die Probezeit beträgt künftig für alle Laufbahnen drei Jahre. • Die sogenannte Antragsaltersgrenze wird vergleichbar dem Rentenrecht schrittweise auf das vollendete 67. Lebensjahr angehoben. Bei Feuerwehrbeamten verbleibt es bei der Regelaltersgrenze des vollendeten 60. Lebensjahres. • Die Möglichkeit Altersteilzeit zu vereinbaren wird verlängert auf den 31.12.2012. • In der Beihilfe wird ab dem 1.1.2010 eine Belastungsgrenze von 2 % der Jahresbezüge eingeführt, die durch die Kostendämpfungspauschale und bestimmte Eigenbehalte nicht überschritten werden darf.

3. Große Dienstrechtsreform nach der Landtagswahl

Die Landesregierung hat angekündigt, nach der Landtagswahl 2010 eine große Dienstrechtsreform vornehmen zu wollen. Die komba gewerkschaft fordert im Rahmen dieser Reform u.a. die Einführung weiterer Öffnungsklauseln für ein kommunales Besoldungsrecht, die Reduzierung der Wochenarbeitszeit auf das Niveau des TVöD sowie die Einführung eines prüfungsfreien Aufstieges vom mittleren Dienst in den gehobenen Dienst.

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