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Gesetzesinitiative zur Neuorganisation SGB II: Verlegenheitslösung auf dem Rücken der Kommunalbeschäftigten statt klarer Kompetenzverteilung wird abgelehnt

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Statt der Beseitigung bisheriger Organisationsdefizite und einer verbesserten Zusammenarbeit werden damit die Funktionsfähigkeit der Arbeitsgemeinschaften und die Motivation der dort arbeitenden Kommunalbeschäftigten gefährdet.

Die komba gewerkschaft fordert Nachbesserungen an dem Gesetz. Wir fordern gewerkschaftliche Beteiligung am Verfahren ein und schlagen weiterhin ein Kooperationsmodell vor, bei dem die beiden Träger, Kommune und Bundesagentur, zwar unter Wahrung „ihrer Identitäten“ getrennt bleiben, inhaltlich, räumlich und organisatorisch aber eng verzahnt zusammenarbeiten. Die Kommunen müssen weiterhin das Recht haben, eigenes Personal in die Jobcenter zu entsenden. Das jeweilige Personal verbliebe somit bei den Ausgangskörperschaften, den Kommunen oder der Bundesagentur, die weiterhin für statutsrechtliche Entscheidungen zuständig sind.

Im Übrigen wiederholt die komba gewerkschaft ihre Forderung, nicht nur die Optionskommunen, sondern das Optionsmodell weiter fortzuführen und zu entfristen. In dieser Frage ist der Gesetzentwurf ein Schritt in die richtige Richtung. Zur verbesserten Gestaltungsmöglichkeit der Kommunen müssen im Gesetzesentwurf die Rechte der Kommunen in der Trägerversammlung gestärkt werden. In den vorgesehenen Kooperationsausschüssen muss die Kommune gleichberechtigt wie Bund und Länder vertreten sein.

Ohne eine wesentliche Verbesserung und damit einer höheren kommunalen Gestaltungsmöglichkeit sowohl im organisatorischen wie personellen Bereich werden die von der Bundesregierung vorgelegten Vorschläge das Ziel einer besseren Funktionsfähigkeit nicht erreichen. Damit würde das Ziel, gerade für die sozial schwächeren Bürgerinnen und Bürger durch eine verbesserte „Leistung aus einer Hand“ und eine überzeugende Lösung für eine bundeseinheitliche Leistungsgewährung zu erreichen, verfehlt. Statt einer überzeugenden Lösung der Neuorganisation im Bereich des SGB II wären Ärger, Demotivation und Enttäuschung der kommunalen Beschäftigten die Folge.

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