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Redaktionsverhandlungen zum Tarifvertrag abgeschlossen
Weitere Änderungen im TVöD ab 1. Juli 2008

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In Ergänzung zum Flugblatt 10/2008 der dbb tu konnten in den Redaktionsverhandlungen weitere Neuregelungen ab dem 1. Juli 2008 erreicht werden:

► Die Schadenshaftung der Beschäftigten wird in § 3 Abs. 6 TVöD neu geregelt. Die Haftung bei dienstlich oder betrieblich veranlassten Tätigkeiten wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Damit wird sie wieder den beamtenrechtlichen Regelungen angepasst.

► Die Rundungsregelungen für Arbeit in der Rufbereitschaft ändern sich wie folgt:

• Wird innerhalb der Rufbereitschaft eine Arbeitsleistung erbracht, die außerhalb des Aufenthaltsortes vorzunehmen ist, ist jede einzelne Inanspruchnahme einschließlich der erforderlichen Wegzeiten jeweils auf eine volle Stunde zu runden und mit dem Überstundenentgelt sowie etwaiger Zeitzuschläge zu vergüten. (erst runden, dann summieren)
• Wird die Arbeitsleistung innerhalb der Rufbereitschaft am Aufenthaltsort, z.B. per Telefonauskunft oder mittels einer technischen Einrichtung erbracht, wird erst die Summe der einzelnen Arbeitsleistungen aufgerundet und mit dem Überstundenentgelt sowie etwaiger Zeitzuschläge vergütet. (erst summieren, dann aufrunden)

► Für Beschäftigte im Erziehungsdienst werden zur Kompensation der Arbeitszeiterhöhung innerhalb der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit im Kalenderjahr 19,5 Stunden für Zwecke der Vorbereitung und Qualifizierung zusätzlich zu den gesetzlichen Regelungen verwendet. Nähere Angaben zur Ausgestaltung und Umsetzung dieser Vorgabe sind jedoch (noch) nicht festgeschrieben. Hier sollten zunächst Gespräche mit dem Arbeitgeber geführt werden, um eine Regelung vor Ort zu vereinbaren.

► Hinsichtlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Erreichung des Rentenalters wird nun einheitlich nicht mehr auf die Vollendung des 65. Lebensjahres, sondern auf die Vollendung des gesetzlich festgelegten Alters zum Erreichen der Regelaltersgrenze abgestellt. Dies war aufgrund der Änderung des Rentenalters notwendig. Um hier auch künftige Veränderungen aufzufangen, wurde eine neutrale Fassung gewählt.

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