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Rundschreiben Nr. 26/2008
Einkommensrunde 2008

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Die wichtigsten Punkte des Ergebnisses im Detail:
Die Beschäftigten erhalten ab dem 1. Januar 2008 eine tabellenwirksame Erhöhung des Entgelts um 50 Euro monatlich. Anschließend erfolgt im Tarifgebiet West eine lineare Anhebung der Gehälter um 3,1 Prozent. Im Bereich der Kommunen erfolgt im Tarifgebiet Ost die lineare Erhöhung zum 1. April 2008. Ab dem 1. Januar 2009 erfolgt sowohl im Tarifgebiet Ost wie West eine weitere Steigerung der Entgelte um 2,8 Prozent.

Alle Beschäftigten der Entgeltgruppen 1 bis 15 einschließlich der Entgeltgruppen 2 und 15 erhalten darüber hinaus im Januar 2009 eine Einmalzahlung in Höhe von 225 Euro.

Der Bemessungssatz der Entgelte aller Beschäftigten der Entgeltgruppen 1 bis 9 im Bereich des Bundes wird ab dem 1. Januar 2008 auf 100 Prozent des Tarifgebietes West angehoben. Die Anpassung des Bemessungssatzes der Beschäftigten des Bundes in den Entgeltgruppen 9 bis 15 wird vom 1. Januar 2010 auf den 1. April 2008 vorgezogen. Im Bereich der Kommunen werden in die Bemessungssatzanpassung auf 100 Prozent im Januar 2008 alle Beschäftigten der Entgeltgruppe 9 einbezogen.

Die Ausbildungsentgelte werden ab dem 1. Januar um 70 Euro erhöht. Außerdem erhält der TVÖD für den Bereich der Auszubildenden nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) einen Zusatz, nachdem die Arbeitgeber darauf hinwirken, dass Auszubildende nach bestandener Abschlussprüfung für mindestens 12 Monate in ein ordentliches Beschäftigungsverhältnis übernommen werden. Alle Auszubildenden im Pflege- und BBiG-Bereich erhalten ab dem 1. Januar 2008 die für das Tarifgebiet West geltenden Ausbildungsentgelte. Damit erhalten alle Auszubildenden in West und Ost ab diesem Jahr ein einheitliches Entgelt.
Abweichend hiervon erhöhen sich die Tabellenentgelte im Krankenhausbereich ab 1. Januar 2008 (Tarifgebiet Ost: 1. April 2008) um 50 Euro sowie anschließend um 1,6 Prozent, sowie ab 1. Januar 2009 um weitere 4,3 Prozent. AuÃßerdem erhalten diese Beschäftigten im Tarifgebiet West ein um 1 Prozent vermindertes Leistungsentgelt. Darüber hinaus vermindert sich die Zulage gemäß § 52 Abs. 2 und 4 TVÖD BT-K um 10 Euro. Die regelmäßige Arbeitszeit für Beschäftigte im Geltungsbereich des TVÖD BT-K beträgt wie bisher 38,5 Stunden. Damit sind die Beschäftigten im Krankenhausbereich von der allgemeinen Arbeitszeiterhöhung ausgenommen.

Ansonsten beträgt die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ab dem 1. Juli 2008 39 Stunden. Damit wurde die Forderung der Arbeitgeber nach einer weit reichenden Arbeitszeitverlängerung um mindestens eine Stunde abgewehrt. Im Erziehungsdienst werden zweieinhalb Tage im Rahmen der Gesamtarbeitszeit für Zwecke der Vorbereitung und Qualifizierung verwendet. Die bisherige Öffnungsklausel in § 6 Abs. 1 b) TVÖD entfällt und alle bereits auf Grund dieser Öffnungsklausel vereinbarten Tarifverträge werden an die hier vereinbarte Arbeitszeit angepasst. In Baden-Württemberg beträgt die regelmäßige Arbeitszeit für Auszubildende und Schülerinnen /Schülerin in Krankenhäusern weiterhin 38,5 Stunden.

Bei Teilzeitbeschäftigten bei denen im Arbeitsvertrag eine feste Stundenzahl vereinbart ist, und deren Entgelt sich durch die nun vereinbarten Regelungen vermindern würde, ist auf Antrag des Beschäftigten bis zum 30. Juni 2008 die Stundenzahl für die Zukunft so aufzustocken, dass die Höhe des bisherigen Brutto-Entgelts erreicht wird.

Gleichzeitig ist mit diesem Abschluss die von der VKA erhobene Klage hinsichtlich des TV-Meistbegünstigung als erledigt anzusehen.

Darüber hinaus wird mit diesem Abschluss die Einigung der Tarifvertragsparteien vom 1. September 2006 und vom 25. Oktober 2006 über die so genannten Restanten in Kraft gesetzt. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Gewerkschaften und Arbeitgebern wird die Einigungsstände abstimmen und letzte Bestimmungen ausformulieren, sofern diese bislang nur inhaltlich geeint sind. Damit sind viele Korrekturbedarfe nunmehr endgültig geklärt, die bei der Überleitung vom alten in das neue Recht des TVÖD entstanden waren.
Außerdem einigten sich die Tarifvertragsparteien auf eine teilweise Weitergeltung des Übergangsrechts von TVÖ-Bund und TVÖ-VKA. So kann beispielsweise nunmehr der Arbeitgeber bei der Einstellung von Beschäftigten deren Entgeltgruppe und Entgeltstufe berücksichtigen, die die Beschäftigten beim vorherigen Arbeitgeber nach den Regelungen des TVÖD oder TVÜ erworben haben. Außerdem werden die Reglungen zur Sicherung von Besitzständen für Bewährungs- und Zeitaufstiege nach den Regelungen des BAT verlängert.

Darüber hinaus einigten sich die Tarifvertragsparteien darauf, Verhandlungen nach der Tarifrunde 2008 aufzunehmen, um Übergangsweise Regelungen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst zu vereinbaren, um unangemessene und ungewollte Exspektanzverluste im Vergleich zum BAT zu vermeiden.

Im Bereich des TV-V einigten sich die Tarifvertragsparteien darauf, die Tabellenentgelte entsprechend der Einigung zu den Entgelttarifverträgen zum TVÖD ausschließlich linear umzusetzen. Die Beschäftigten erhalten hier ab dem 1. Januar 2008 eine Einkommenssteigerung von 5,1 Prozent. Ab dem 1. Januar 2009 erhöht sich das Entgelt der Beschäftigten die unter den TV-V fallen um 3,55 Prozent. Außerdem wird für die versorgungs- und entsorgungstypischen Tätigkeiten im Wechselschichtdienst ab dem 1. April 2008 eine Zulage in Höhe von 200 Euro monatlich, für Tätigkeiten im Schichtdienst in Höhe von 130 Euro monatlich vereinbart.

Im Bereich des Nahverkehrs und des Geltungsbereiches des TV-N erfolgt eine lineare Erhöhung entsprechend der Einkommenserhöhung im übrigen Geltungsbereich des TVÖD. Die jeweiligen Arbeitgeber der VKA verpflichten sich, die Entgeltsteigerungen des TVÖD materiell wirkungsgleich umzusetzen. Die regelmäßige Wochenarbeitszeit nach dem jeweiligen TV-N wird ebenfalls an die Arbeitszeit des TVÖD angeglichen.

Die Laufzeit des Abschlusses beträgt 24 Monate, bis zum 31. Dezember 2009.

Mit dem nunmehr vorliegenden Ergebnis konnten sich die Gewerkschaften in ihren Kernforderungen nach einer angemessenen Steigerung der Löhne und Gehälter durchsetzen. Zwar wurden nicht alle Forderungen 1:1 umgesetzt, jedoch stellt dieses Ergebnis aus Sicht der dbb tarifunion einen vernünftigen Kompromiss dar. Die dbb tarifunion ist mit einer Forderung von acht Prozent, mindestens 200 Euro mehr in die Verhandlungen gegangen. Mit Erhöhung der Entgelte um 50 Euro wurde eine soziale Komponente vereinbart. Insgesamt stellt die nunmehr gefundene Einigung rechnerisch eine Erhöhung der Entgelte -bezogen auf zwei Jahre- von bis zu 8,7 Prozent dar.

Nunmehr gilt es, dieses Ergebnis in den Verwaltungen und Dienststellen bekannt zu machen. Die dbb tarifunion hat hierzu ein Flugblatt erstellt, das unter www.tarifunion.dbb.de abgerufen werden kann. Wir werden darüber hinaus über alle weiteren Ergebnisse im Zusammenhang mit dieser Tarifeinigung, wie zum Beispiel hinsichtlich der In-Kraft-Setzung der Einigung zu den Restanten, wie gewohnt zeitnah informieren.

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