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Service der KOMBA-Wuppertal

Neue Beitragsordnung zum 01.07.2013

Auszug aus der
Beitragsordnung des Komba Ortsverbandes Wuppertal

Aufgrund § 7 Abs. 2 der Satzung beschließt die Mitgliederversammlung des Komba Ortsverbandes Wuppertal am 24.04.2013 folgende Beitragsordnung:

Präambel

Die Entrichtung des Mitgliedsbeitrages gehört zur satzungsgemäßen Pflicht eines jeden Mitglieds. Dieser Beitrag dient der Sicherung aller Vereinsaufgaben und stellt kein Guthaben des Mitglieds dar.

§ 1 Grundsätze

1) Die Beitragszahlung ist eine Bringschuld der Mitglieder.

2) Die Beiträge sind in voller Höhe im Voraus zu entrichten. Als Zahlweise wird vierteljährlich, halbjährlich oder ganzjährig seitens des Ortsverbandes angeboten.

usw.



Die komplette neue Beitragsordnung, zum 01.07.2013, finden Sie hier als >> Download (PDF) <<.